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Hinweise nach
Energiedienstleistungsgesetz
und Energiewirtschaftsgesetz

Hinweise nach Energiedienstleistungsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz

Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Liste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Energieeinsparung. Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagenturen.de.

Rechte im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren

Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an unsere Beschwerdestelle, die Sie wie folgt erreichen:

Postanschrift:
FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Telefon: 07121/582-3700
Telefax: 07121/582-3120
E-Mail: team-kundenservice(at)fairenergie.de

Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht binnen vier Wochen abhelfen, können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/27 57 240 - 0
Telefax: 030/27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Die FairEnergie ist gesetzlich verpflichtet am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entgegen, den Sie wie folgt erreichen:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: Mo.-Do. von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr, 030/2 24 80-5 00
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß REMIT

Die Europäische Union hat eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erlassen, die unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ bekannt ist und am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. REMIT bietet einen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Marktmissbrauch im Bereich der Energiegroßhandelsmärkte und begründet für Marktteilnehmer unter anderem eine Publizitätspflicht für ihnen vorliegende Insiderinformationen.

FairEnergie GmbH veröffentlicht an dieser Stelle Insider-Informationen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

Derzeit sind keine meldepflichtigen Informationen vorhanden.