Der Ausbau der klimafreundlichen und komfortablen FernWärme in der Kaiserstraße startet in diesem Frühjahr. Ab dem 10. Juni 2025 wird in einem Abschnitt zwischen Aulberstraße und Beutterstraße das bestehende Netz erweitert. 2026 geht es dann in der Kaiserstraße bis zur Karlstraße weiter.
Während der gesamten Bauzeit bleibt das Baufeld in der Kaiserstraße halbseitig befahrbar. Die FairEnergie bittet jedoch um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen.
Im Jahr 2026 geht der Ausbau in der Kaiserstraße zwischen Aulberstraße und Karlstraße weiter. Über alle Details informieren wir, wenn die Detailplanung vorliegt.
Ergänzend zum Netzausbau erfolgt eine Verdichtung des Bestandsnetzes. Vorgesehen ist, dass zusätzliche Häuser und Gewerbebetriebe überall dort angeschlossen werden sollen, wo bereits Fernwärme verlegt wurde.
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Der weitere Ausbau des klimafreundlichen Fernwärmenetzes findet vorrangig in der Reutlinger Innenstadt und in der Oststadt statt.
Die Verdichtungen der Bestandsgebiete und Erweiterungen sind unser Ziel.
2025 starten wir mit dem Ausbau der Kaiserstraße.
Planungsstand 02/2025
Dieser Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Aufgrund der dynamischen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind Aussagen über weitere Ausbauplanungen aktuell nicht möglich.
Sie benötigen für FernWärme einen Anschluss. Bitte fordern Sie mit dem Formular „Anfrage Netzanschluss" diesen an.
Ihr Heizungsbaubetrieb beantragt die Anmeldung zur FernWärme-Versorgung direkt bei uns.
Die Inbetriebnahme muss beantragt werden. Bitte schicken Sie uns dazu den Antrag zur Inbetriebnahme zu. Diesen finden Sie hier.
Wir kümmern uns um die technischen Voraussetzungen wie z. B. Hausanschluss und Zählersetzung.
Sie schließen einen FernWärme-Vertrag mit der FairEnergie.
Wir beliefern Sie zu den im Vertrag definierten Konditionen mit FernWärme.
Haben Sie Fragen zur FernWärme in der Kaiserstraße?
Dann schauen Sie in unsere FAQ: Dort beantworten wir häufig gestellte Fragen.
Ein Anschluss während der laufenden Bauarbeiten ist besonders einfach und kosteneffizient. Sie profitieren von einem direkten Anschluss an die neue Leitung. Außerdem tragen Sie aktiv zur Klimawende bei – und sichern sich schnell eine moderne, wartungsarme und zukunftssichere Wärmeversorgung.
Die Ausbauplanung für die Kaiserstraße und auch für weitere Gebiete wird derzeit überprüft. Wenn Sie Interesse an einem FernWärme-Bezug haben, melden Sie sich bitte bei uns. Schreiben Sie an fernwaerme@fairenergie.de. Geben Sie uns Ihre Adresse, Kontaktdaten, den aktuellen Verbrauch und die Leistung der derzeitigen Heizung an. Wir bauen unser Fernwärmenetz im Bereich der Innenstadt kontinuierlich aus und werden diese Information bei den zukünftigen Planungen, sofern möglich, berücksichtigen.
Bitte informieren Sie ihren/ihre Hauseigentümer/-in oder die Hausverwaltung über den Ausbau der Kaiserstraße und über Ihr Interesse. Gerne treten wir auch mit Eigentümer oder Hausverwaltungen in einen Kontakt.
Grundsätzlich ist FernWärme eine sehr wirtschaftliche Lösung, besonders in dicht bebauten Gebieten wie der Reutlinger Innenstadt oder Oststadt. Die Kosten für Investition, Betrieb und Wartung sind im Vergleich zu Einzelanlagen oft geringer, weil keine eigene Heizungsanlage, kein Brennstofflager und keine regelmäßige Wartung erforderlich sind. Zudem bietet FernWärme langfristige Preistransparenz durch geprüfte Preisgleitklauseln – ein Vorteil gegenüber schwankenden Marktpreisen für Gas oder Öl. Wichtig ist: Die Wirtschaftlichkeit hängt immer auch vom Gebäude, dem aktuellen Heizsystem und möglichen Fördermitteln ab. Deshalb beraten wir Sie gerne individuell und unverbindlich.
Wer einen Fernwärme-Anschluss hat, erfüllt automatisch die Anforderungen des GEG. Das Gesetz, das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist, vereint die vorherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einer einzigen gesetzlichen Vorschrift. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien in der Gebäudewärmeversorgung zu steigern und einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen. Abhängig vom Gebäude und der kommunalen Wärmeplanung wird ab dem 1. Januar 2024, spätestens aber ab dem 1. Januar 2028, vorgeschrieben, dass bei einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen.
Thomas Linster
Telefon: 07121/582-3614
fernwaerme(at)fairenergie.de
Martin Schell
Telefon: 07121/582-3668
fernwaerme(at)fairenergie.de