BioGas

eine gute Ergänzung

Ergänzen Sie Ihren Gastarif um einen erneuerbaren Anteil: Mit BioGas von FairEnergie wählen Sie zwischen 5 % und 10 % Biomethan. Ihre bestehende Erdgasheizung nutzen Sie bequem weiter – ohne Umbauten oder neue Heiztechnik.

BioGas 5 % besteht aus 5 % Biomethan und 95 % herkömmlichem Erdgas, BioGas 10 % aus 10 % Biomethan und 90 % herkömmlichem Erdgas. Beide Varianten können Sie einfach zu Ihrem bestehenden Erdgasliefervertrag bei FairEnergie hinzubuchen.

Auch gesetzliche Anforderungen können ein Anlass sein, sich für Biomethan zu entscheiden: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht mit der sogenannten Biotreppe ab 2029 schrittweise steigende Bioanteile für betroffene Gasheizungen vor. In Baden-Württemberg sind zusätzlich die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten.

Sie haben Fragen zur passenden BioGas-Option? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

Unser Produktangebot

Wir bieten Ihnen zwei verschiedene BioGas-Produkte an, die Sie einfach mit Ihrem bisherigen Erdgasliefervertrag bei der FairEnergie kombinieren können.

BioGas 5 %

Ihr Erdgas enthält 5 % Biomethan. Bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh sind das 500 kWh Biomethan. Gegenüber einer Versorgung mit 100 % Erdgas sparen Sie damit rund 45 kg CO₂ pro Jahr.*

Ihr Preis für die BioGas-Ergänzung:

0,5 Cent/kWh netto0,60 Cent/kWh brutto

 

jetzt bestellen: BioGas 5 %

 

BioGas 10 %

Ihr Erdgas enthält 10 % Biomethan. Bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh sind das 1.000 kWh Biomethan. Gegenüber einer Versorgung mit 100 % Erdgas sparen Sie damit rund 90 kg CO₂ pro Jahr.*

Ihr Preis für die BioGas-Ergänzung:

1 Cent/kWh netto1,19 Cent/kWh brutto

 

jetzt ergänzen: BioGas 10 %

 * Berechnung: Emissionsfaktor Erdgas 244 g CO₂-Äq./kWh gegenüber Biomethan 151 g CO₂-Äq./kWh, jeweils einschließlich der Vorketten (Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Substratanbau). Daraus ergibt sich eine Einsparung von rund 93 g CO₂-Äq. je Kilowattstunde Biomethan. Quelle: Umweltbundesamt, „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger – Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2024", CLIMATE CHANGE 11/2026, Januar 2026. Stand: September 2026.