Immer kuschelig warm, immer zur Verfügung: FernWärme. Wohnen Sie am FernWärme-Netz in Reutlingen? Dann können Sie sich die Heizanlage sparen. Mit FernWärme heizen heißt: mit gutem Gewissen heizen. Denn FernWärme wird regional in unseren Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt, schont wertvolle Ressourcen, senkt den CO2-Ausstoß und trägt so zur Entlastung der Umwelt bei. Und erfüllen die strengen Anforderungen des EWärmeG und GEG. Übers FernWärmenetz kommt Wärme sauber und bequem direkt zu Ihnen nach Hause - Warmwasser und Beheizung ganzer Gebäude. Ein Griff zum Thermostat oder zum Wasserhahn genügt. Und da FernWärme immer zur Verfügung steht, ist es auch immer kuschelig warm. Profitieren Sie von einer fertigen Dienstleistung!
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Förderbetrag | 50 € * |
Aktionszeitraum | bis 31.12.2023 |
Voraussetzung | Sie stellen im Aktionszeitraum Ihre Heizung auf FernWärme von FairEnergie um |
Förderantrag | hier herunterladen |
Förderbedingungen | hier herunterladen |
* Gemäß der neuen Gesetze zur Einführung der Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse (StromPBG §12 Absatz (1) und EWPBG §4 Absatz (2)), die ab 1. März 2023 gelten, dürfen Energieversorgungsunternehmen Förderungen nur noch in Höhe von 50 € gewähren.
In den Ausbau des FernWärme-Netzes und der wärmeerzeugenden Anlagen investieren wir seit vielen Jahren kontinuierlich. 43 Kilometer lang ist inzwischen das FernWärme-Netz im Stadtgebiet Reutlingen. Damit versorgen wir nahezu 1.000 Haushalte. Und wir bauen das Netz ständig weiter aus. Eine vollständige Versorgung des gesamten Stadtgebietes ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht möglich.
Gibt es in Ihrer Straße einen Anschluss an das FernWärme-Netz? Mit nur einem Klick können Sie das erfahren.
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV
Unter Anwendung der seit 01.10.2022 gültigen Preisgleitformeln (netto) werden die Allgemeinen Preise Fernwärme zum 01.07.2023 angepasst.
Preisbestandteile | netto | brutto |
---|---|---|
1. Grundpreis für bereitgestellte Leistung | ||
Mindestgrundpreis bis 15 kW (verbrauchsunabhängig) | 748,80 EUR/Jahr | 801,22 EUR/Jahr |
Für jedes weitere kW bereitgestellte Leistung | 49,92 EUR/Jahr | 53,41 EUR/Jahr |
2. Verbrauchspreis | 25,62 Cent/kWh | 27,41 Cent/kWh |
3. Emissionspreis | 1,89 Cent/kWh | 2,02 Cent/kWh |
4. Sonderumlage | 0,22 Cent/kWh | 0,24 Cent/kWh |
5. Abrechnungspreis* Jeder weitere Abrechnungsvorgang | 13,65 EUR | 14,61 EUR |
* Der Grundpreis gemäß Position 1 beinhaltet den Abrechnungspreis für einen Abrechnungsvorgang.
Hinweis: Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der aktuell gesetzlichen Höhe von 7%. Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Berechnung erfolgt gemäß unseren aktuellen Preisbestimmungen.
Das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bezeichnet, soll ab Januar 2024 neu geregelt werden. Ziel ist es, den Einsatz fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien in der Gebäudewärme zu erhöhen, um den Klimaschutz und die Energiewende voranzutreiben.
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Es ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Allerdings kann es im weiteren Gesetzgebungsprozess noch zu Änderungen kommen. Finale Aussagen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.
Zurzeit erzeugt die FairEnergie in sieben Heizwerken Wärme für Fern- und Nahwärmenetze. Darunter sind fünf Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Erdgas als Antriebsenergie. Wir bauen das Versorgungsgebiet für FernWärme kontinuierlich weiter aus. Einen Überblick über unsere derzeitige FernWärme-Versorgung, erhalten Sie über die Versorgungskarte.
TÜV - Zertifizierung des FernWärme-Netzes Hauffstraße
Der Primärenergiefaktor für die FernWärme-Versorgung (Netz Hauffstraße) wurde mit 0,3 zertifiziert, der CO2-Emissionsfaktor beträgt 0 g/kWh.
Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Zum Vergleich: Für ölbeheizte Gebäude müssen Faktoren von 1,1 bis 1,3 angesetzt werden. Im Netz Hauffstraße beträgt der Anteil der FernWärme aus Kraft-Wärme-Kopplung 81 %.
Sie benötigen für FernWärme einen Anschluss. Bitte fordern Sie mit dem Formular „Anfrage Netzanschluss" diesen an.
Ihr Heizungsbaubetrieb beantragt die Anmeldung zur FernWärme-Versorgung direkt bei uns.
Die Inbetriebnahme muss beantragt werden. Bitte schicken Sie uns dazu den Antrag zur Inbetriebnahme zu. Diesen finden Sie hier.
Wir kümmern uns um die technischen Voraussetzungen wie z. B. Hausanschluss und Zählersetzung.
Sie schließen einen FernWärme-Vertrag mit der FairEnergie.
Wir beliefern Sie zu den im Vertrag definierten Konditionen mit FernWärme.
Thomas Linster
Telefon: 07121/582-3614
thomas.linster(at)fairenergie.de
Martin Schell
Telefon: 07121/582-3668
martin.schell(at)fairenergie.de
Preise FernWärme (ab 01.07.2023)
Preise FernWärme (ab 01.04.2023)
Preise FernWärme (ab 01.01.2023)
Preise FernWärme (ab 01.10.2022)
Preisblatt FernWärme (01.04 - 30.09.2022)
Preisbestimmungen für Fernwärme (bis 30.09.2022)
Preisbestimmungen für Fernwärme (ab 01.10.2022)
Preisbestimmungen für Fernwärme (ab 01.01.2023)
Preisbestimmungen für Fernwärme (ab 01.04.2023)
Preisbestimmungen für Fernwärme (ab 01.07.2023)
Technische Anschlussbedinungen
Anmeldung zur Fernwärmeversorgung
Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers
TÜV-Zertifikat – Primärenergiefaktor und CO2-Emissionsfaktor
Bescheinigung Preisgleitformel zum 01.07.2023
Bescheinigung Preisgleitformel zum 01.04.2023
Bescheinigung Preisgleitformel zum 01.01.2023