FernWärme

Wärme direkt ins Haus geliefert

Immer kuschelig warm, immer zur Verfügung: FernWärme. Wohnen Sie am FernWärme-Netz in Reutlingen? Dann können Sie sich die Heizanlage sparen. Mit FernWärme heizen heißt: mit gutem Gewissen heizen. Denn FernWärme wird regional in unseren Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt, schont wertvolle Ressourcen, senkt den CO2-Ausstoß und trägt so zur Entlastung der Umwelt bei. Und erfüllen die strengen Anforderungen des EWärmeG und GEG. Übers FernWärmenetz kommt Wärme sauber und bequem direkt zu Ihnen nach Hause - Warmwasser und Beheizung ganzer Gebäude. Ein Griff zum Thermostat oder zum Wasserhahn genügt. Und da FernWärme immer zur Verfügung steht, ist es auch immer kuschelig warm. Profitieren Sie von einer fertigen Dienstleistung!

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Jetzt auf FernWärme umsteigen und Förderung erhalten
 

Förderbetrag50 € *
Aktionszeitraumbis 31.12.2023
VoraussetzungSie stellen im Aktionszeitraum Ihre Heizung auf FernWärme von FairEnergie um
Förderantraghier herunterladen
Förderbedingungenhier herunterladen

* Gemäß der neuen Gesetze zur Einführung der Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse (StromPBG §12 Absatz (1)  und EWPBG §4 Absatz (2)), die ab 1. März 2023 gelten, dürfen Energieversorgungsunternehmen Förderungen nur noch in Höhe von 50 € gewähren.

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COEinsparung im Jahr in KG

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km Fernwärmenetz

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Euro Förderbonus

Ihre Vorteile

  • Fernwärme schont wertvolle Ressourcen und entlastet die Umwelt
  • Hohe Einsparung von CO2
  • garantierte Versorgungssicherheit – Fernwärme ist immer verfügbar
  • Der Platzbedarf für Öltank und Heizkessel entfällt
  • Keine Bevorratung von Brennstoffen wie z.B. Heizöl
  • Betriebs- und Wartungskosten sinken
  • Niedrige Investitionskosten
  • Keine umfangreichen Sanierungsmaßnahmen notwendig
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des GEG
  • Wertsteigerung der Immobilie dank modernem Heiz- und Wassersystem

Verfügbarkeit von FernWärme

In den Ausbau des FernWärme-Netzes und der wärmeerzeugenden Anlagen investieren wir seit vielen Jahren kontinuierlich. 43 Kilometer lang ist inzwischen das FernWärme-Netz im Stadtgebiet Reutlingen. Damit versorgen wir nahezu 1.000 Haushalte. Und wir bauen das Netz ständig weiter aus. Eine vollständige Versorgung des gesamten Stadtgebietes ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht möglich.

Gibt es in Ihrer Straße einen Anschluss an das FernWärme-Netz? Mit nur einem Klick können Sie das erfahren.

Bitte geben Sie Ihre Strasse an.Bitte geben Sie Ihre Hausnummer an.





Ihr Ergebnis:

Zurzeit können wir Sie leider noch nicht mit Fernwärme versorgen.

Wir können Ihnen jedoch alternative Wege aufzeigen, wie Sie klimaschonend Heizen oder Ihren eigenen Strom erzeugen können. Zum Beispiel mit unseren Produkten WohlfühlWärme oder FairflixtSonnig.



Ihr Ergebnis:

Für   ist ein Fernwärmeanschluss möglich.

Möchten Sie Ihr Objekt an unsere Fernwärmeversorgung anschließen lassen?
Dann füllen Sie bitte das Formular „Anfrage Netzanschluss“ aus und senden uns dies unterschrieben per Email (fernwaerme@fairenergie.de) oder per Post zu. Alle Informationen zu den Kosten eines Netzanschlusses finden Sie hier.

Allgemeine Preise FernWärme

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV

Unter Anwendung der seit 01.10.2022 gültigen Preisgleitformeln (netto) werden die Allgemeinen Preise Fernwärme zum 01.07.2023 angepasst.

 

Preisbestandteilenettobrutto
1. Grundpreis für bereitgestellte Leistung  
Mindestgrundpreis bis 15 kW (verbrauchsunabhängig)748,80 EUR/Jahr801,22 EUR/Jahr
Für jedes weitere kW bereitgestellte Leistung49,92 EUR/Jahr53,41 EUR/Jahr
2. Verbrauchspreis25,62 Cent/kWh27,41 Cent/kWh
3. Emissionspreis1,89 Cent/kWh 2,02 Cent/kWh
4. Sonderumlage0,22 Cent/kWh0,24 Cent/kWh
5. Abrechnungspreis*
Jeder weitere Abrechnungsvorgang
13,65 EUR14,61 EUR

 

* Der Grundpreis gemäß Position 1 beinhaltet den Abrechnungspreis für einen Abrechnungsvorgang.

Hinweis: Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der aktuell gesetzlichen Höhe von 7%. Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Berechnung erfolgt gemäß unseren aktuellen Preisbestimmungen.

Fernwärme: eine gute Alternative

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 1. Januar 2024

Das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bezeichnet, soll ab Januar 2024 neu geregelt werden. Ziel ist es, den Einsatz fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien in der Gebäudewärme zu erhöhen, um den Klimaschutz und die Energiewende voranzutreiben.

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Es ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).

Gebäudeenergiegesetz Baden-Württemberg

Bundesregierung /Neues Gebäudeenergiegesetz

Welche Neuregelungen sind geplant? 

  •  Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute  Heizungmit mindestens  65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen.
  • Ab 2026 soll die Neuinstallation von Öl- und Kohlekesseln grundsätzlich verboten werden. In Ausnahmefällen kann eine Inbetriebnahme möglich sein.
  • In Baden-Württemberg schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) den Einsatz erneuerbarer Energien auch für Bestandsgebäude vor, wenn eine Heizanlage ausgetauscht oder nachträglich eingebaut wird.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht verschiedene Möglichkeiten als Erfüllungsoptionen vor: Solarthermie, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sowie Fern- und Abwärme vor.
  • Zukünftig können auch Biogas, Biomethan oder biogenes Flüssiggas in einem Brennwertkessel als Erfüllungsoption dienen.
  • Der Austausch einer alten Heizung wird von staatlicher Seite finanziell gefördert. Es wird jedoch empfohlen, nicht zu warten, bis der Heizungstausch zur gesetzlichen Pflicht wird, da in diesem Fall keine Fördermittel gewährt werden.

Allerdings kann es im weiteren Gesetzgebungsprozess noch zu Änderungen kommen. Finale Aussagen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

FernWärme-Versorgung in Reutlingen

Zurzeit erzeugt die FairEnergie in sieben Heizwerken Wärme für Fern- und Nahwärmenetze. Darunter sind fünf Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Erdgas als Antriebsenergie. Wir bauen das Versorgungsgebiet für FernWärme kontinuierlich weiter aus. Einen Überblick über unsere derzeitige FernWärme-Versorgung, erhalten Sie über die Versorgungskarte.

Versorgungskarte

 

TÜV - Zertifizierung des FernWärme-Netzes Hauffstraße

Der Primärenergiefaktor für die FernWärme-Versorgung (Netz Hauffstraße) wurde mit 0,3 zertifiziert, der CO2-Emissionsfaktor beträgt 0 g/kWh.
Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Zum Vergleich: Für ölbeheizte Gebäude müssen Faktoren von 1,1 bis 1,3 angesetzt werden. Im Netz Hauffstraße beträgt der Anteil der FernWärme aus Kraft-Wärme-Kopplung 81 %.

Ihr Weg zu FernWärme

Fernwärme-Angebot anfordern

1. Angebot anfordern

Sie benötigen für FernWärme einen Anschluss. Bitte fordern Sie mit dem Formular „Anfrage Netzanschluss" diesen an.

Ihr Heizungsbauer beantragt die Fernwärme-Versorgung für Sie.

2. Anmeldung

Ihr Heizungsbaubetrieb beantragt die Anmeldung zur FernWärme-Versorgung direkt bei uns.

Bitte beantragen Sie die Inbetriebnahme bei uns.

3. Inbetriebnahme 

Die Inbetriebnahme muss beantragt werden. Bitte schicken Sie uns dazu den Antrag zur Inbetriebnahme zu. Diesen finden Sie hier.

Um die technischen Voraussetzungen wie Hausanschluss und Zählersetzung kümmern wir uns für Sie.

4. Installation

Wir kümmern uns um die technischen Voraussetzungen wie z. B. Hausanschluss und Zählersetzung.

Sie schließen einen FernWärme-Vertrag mit der FairEnergie.

5. Vertrag 

Sie schließen einen FernWärme-Vertrag mit der FairEnergie.

FairEnergie beliefert Sie zu den im Vertrag definierten Konditionen mit FernWärme.

6. Los geht's!

Wir beliefern Sie zu den im Vertrag definierten Konditionen mit FernWärme.

Ihre Ansprechpartner

Thomas Linster 
Telefon: 07121/582-3614
thomas.linster(at)fairenergie.de

Martin Schell
Telefon: 07121/582-3668
martin.schell(at)fairenergie.de