Recht & Compliance

Abteilung der SWR-Unternehmensgruppe / Hinweisgeber-System

Der Bereich Recht & Compliance der Stadtwerke Reutlingen GmbH ist der zentrale Dienstleister der SWR-Unternehmensgruppe für alle rechtlichen Belange.  
Die SWR-Unternehmensgruppe besteht aus folgenden Unternehmen, an denen die Stadtwerke Reutlingen unmittelbar oder mittelbar mindestens 50 % Gesellschaftsanteile halten: 

Stadtwerke Reutlingen GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen

FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen 

FairNetz GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen

Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft mbH
Am Heilbrunnen 118
72766 Reutlingen

RSV Service GmbH
Am Heilbrunnen 116
72766 Reutlingen

Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen

Die SWR – Unternehmensgruppe hat sich zum 01.01.2023 einen Verhaltenskodex gegeben, dem sich alle Mitarbeiter verpflichtet fühlen. Entsprechende Schulungen der Belegschaft befinden sich in Umsetzung.


Verhaltenskodex SWR-Gruppe

Im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wurde mit Gültigkeit zum 01.07.2024 ein neuer Lieferantenkodex entworfen, der sich auf die Lieferkette bezieht. Der neue Lieferantenkodex ist neben den dazugehörigen Einkaufsbedingungen unter dem Reiter „Einkauf“ auf der Startseite abrufbar. Der jeweils ernannte Menschenrechtsbeauftragte aus der Compliance-Abteilung überwacht im Rahmen von laufenden Risikoanalysen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und hat auch Zugang zum Meldesystem.   

Entscheidend ist für die SWR-Unternehmensgruppe ein funktioniertes Compliance-Management. Durch dieses können Gesetzesverstöße frühzeitig erkannt werden und das bestehende Compliance-System nachjustiert werden. Daher wurde in der SWR-Unternehmensgruppe ein zentrales Hinweisgebersystem eingerichtet.

Dieses ist auch für Gesetzesverstöße und Hinweise aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgesehen und umfasst daher auch das dortige Beschwerdeverfahren.  

Über das Hinweisgebersystem sollen ausschließlich tatsächliche bzw. vermutete Verstöße gegen geltende Gesetze sowie darüber hinaus auch alle gewichtigen Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze oder andere interne Regelwerke der SWR-Gruppe gemeldet werden. Gewichtig ist ein Verstoß insbesondere dann, wenn dieser Sicherheits-, Haftungs- oder Reputationsrisiken für die SWR-Gruppe nach sich ziehen kann.

Für die gesamte Unternehmensgruppe besteht die Möglichkeit Meldungen abzusetzen unter folgenden Link:
https://swr.integrityline.com

Die Abgabe von Meldungen erfolgt über eine Eingabemaske in Integrity Line und ist u.a. auf Deutsch oder Englisch möglich. Auf Wunsch können dort auch Dateien oder Sprachnachrichten hochgeladen werden.

Meldungen müssen stets wahrheitsgemäß, objektiv und unvoreingenommen sein. Bei der Abgabe von Meldungen ist ganz besonders darauf zu achten, dass die gemeldeten Informationen nach Art und Umfang eine sachgemäße Prüfung und Aufklärung des Hinweises ermöglichen. Die Meldung sollte daher insbesondere ausreichend detailliert und konkret sowie verständlich und nachvollziehbar sein, damit eine Untersuchung eingeleitet werden kann.

Hinweisgeber - auch wenn sie eine anonyme Meldung abgeben - müssen in Integrity Line ein sicheres elektronisches Postfach für die weiterführende geschützte Kommunikation einrichten. Die Einrichtung eines solchen Postfachs ist auch deshalb notwendig, um etwaig erforderliche Nachfragen zu eingegangenen Meldungen und eine Rückmeldung zu
ermöglichen. Die Meldestelle und die Ermittlungsstelle werden Zugriff auf das elektronische Postfach erhalten.

Allgemeine Hinweise und Fragen (= keine Compliancemeldungen im Gesetzessinne) zur Compliance-Organisation und dem Hinweisgebersystem können unter compliance(at)stadtwerke-reutlingen.de abgesetzt werden.