Seit 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet. Der schrittweise Abschied von fossilen Heizträgern wie Erdgas und Öl spart erhebliche Mengen CO2 und ist unerlässlich, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Damit wird der Anteil an Erneuerbarer Energien in der Gebäudewärme erhöht. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich. Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein.
Was bedeutet das neue GEG für Immobilienbesitzer?
Welche Übergangslösungen und Alternativen gibt es?
Alle wichtigen Infos finden Sie hier:
Informationen zu Ausnahmen und Übergangsregelungen
Information von der Bundesregierung
Gebäudeenergiegesetz Baden-Württemberg
(Stand März/2024) Unser Ziel ist es, Ihnen stets die aktuellsten Informationen zum Gebäudeenergiegesetz sowie den zugehörigen Fördermöglichkeiten bereitzustellen. Dennoch unterliegen gesetzliche Bestimmungen und Förderprogramme häufig Änderungen. Wir empfehlen daher, sich zusätzlich auf den offiziellen Webseiten zu informieren.
* Wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen soll, zeigt diese Grafik. (Foto: BMWK)
Welche neuen Anforderungen gibt es für den Neubau und bei Sanierungen? Was sind die wichtigsten gesetzlichen Änderungen? Wie erfüllen Wärmelösungen von FairEnergie die gesetzliche Regelung? Welche Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten gibt es? Das und mehr erfahren Interessierte in unserem kostenlosen
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Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen.
Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Das gilt auch, wenn sie kaputtgehen und sich noch reparieren lassen. Ist keine Reparatur möglich, kann in Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung (bis Mitte 2026 beziehungsweise 2028) weiterhin auch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Allerdings muss diese ab 2029 einen steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien – wie Biomethan oder Wasserstoff – nutzen. Diese Brennstoffe sind jedoch mit erheblichen Preisrisiken verbunden, da sie nur begrenzt verfügbar sind.
Wichtig: In besonderen Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von den Anforderungen des GEG befreit werden.
Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Hierzu wird es eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen geben, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000€ im Jahr. Die Boni können addiert werden. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der Kosten begrenzt.
Weitere Infos zu den Förderprogrammen
Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei mehrere technologische Möglichkeiten. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Unsere Empfehlungen:
Weitere Möglichkeiten:
Mieterinnen und Mieter werden vor Mietsteigerungen geschützt. Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Dafür dürfen sie künftig bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen, und die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.
Seit 1. Januar 2024 gilt: Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet nutzt mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. In Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohner/innen) werden klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen (bis 100.000 Einwohner/innen) spätestens nach dem 30. Juni 2028.
Wer seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, kann weitere Zuschüsse beantragen. Zum Beispiel für das Dämmen von Außenwänden und Dach oder für die Optimierung von Lüftungsanlagen. Insgesamt werden auch künftig bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erstattet: Die Grundförderung beträgt wie bisher 15 Prozent – plus fünf Prozent Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt wird.
Weitere Infos zur Förderung und Maximalbetrag
Thomas Linster
Telefon: 07121/582-3614
fernwaerme(at)fairenergie.de
Martin Schell
Telefon: 07121/582-3668
fernwaerme(at)fairenergie.de