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FairStromBiosphäreMit Treuebonus
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Kosten pro Monat. Etwaige Bonuszahlungen sind bereits abgezogen. Bitte beachten Sie, dass der tatsächliche Abschlagsbetrag pro Monat anhand der übermittelten Daten Ihres Netzbetreibers ermittelt wird.
Der Wechselbonus ist verbrauchsabhängig und wird nur gewährt, wenn der Kunde nicht unmittelbar vor Abschluss dieses Vertrages an der genannten Lieferstelle mit einem Sondervertragsprodukt der FairEnergie beliefert wurde. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Der Treuebonus wird Ihnen nach Ablauf von 24 Monaten Belieferung gutgeschrieben und mit der Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus wird deshalb in den Gesamtkosten nicht berücksichtigt.
Berechnung: Emissionsfaktor Erdgas 244 g CO₂-Äq./kWh gegenüber Biomethan 151 g CO₂-Äq./kWh, jeweils einschließlich der Vorketten (Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Substratanbau). Daraus ergibt sich eine Einsparung von rund 93 g CO₂-Äq. je Kilowattstunde Biomethan. Die Berechnung berücksichtigt den gewählten Biomethananteil von 5 % bzw. 10 % und den angegebenen Jahresverbrauch. Quelle: Umweltbundesamt, „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger – Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2024“, CLIMATE CHANGE 11/2026, Januar 2026. Stand: September 2026
Kosten pro Monat. Etwaige Bonuszahlungen sind bereits abgezogen. Bitte beachten Sie, dass der tatsächliche Abschlagsbetrag pro Monat anhand der übermittelten Daten Ihres Netzbetreibers ermittelt wird.
Der Wechselbonus ist verbrauchsabhängig und wird nur gewährt, wenn der Kunde nicht unmittelbar vor Abschluss dieses Vertrages an der genannten Lieferstelle mit einem Sondervertragsprodukt der FairEnergie beliefert wurde. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Der Treuebonus wird Ihnen nach Ablauf von 24 Monaten Belieferung gutgeschrieben und mit der Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus wird deshalb in den Gesamtkosten nicht berücksichtigt.
Berechnung: Emissionsfaktor Erdgas 244 g CO₂-Äq./kWh gegenüber Biomethan 151 g CO₂-Äq./kWh, jeweils einschließlich der Vorketten (Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Substratanbau). Daraus ergibt sich eine Einsparung von rund 93 g CO₂-Äq. je Kilowattstunde Biomethan. Die Berechnung berücksichtigt den gewählten Biomethananteil von 5 % bzw. 10 % und den angegebenen Jahresverbrauch. Quelle: Umweltbundesamt, „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger – Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2024“, CLIMATE CHANGE 11/2026, Januar 2026. Stand: September 2026