Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe fällig. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Durch das neue Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermieter an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – und zwar in Abhängigkeit davon, welchen energetischen Zustand das vermietete Objekt aufweist. Im Gesetzt ist die Verteilung der Kosten genau regelt - sie richtet sich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
Mit unserem CO2-Kostenaufteilungsrechner möchten wir Ihnen als Ihr Energiedienstleister eine praktische Hilfestellung anbieten. Sowohl als Mieter oder Vermieter können Sie ganz einfach die zu erwartenden CO2-Kosten berechnen. Geben Sie einfach die relevanten Daten ein und Sie erhalten sowohl ein beispielhaftes Ergebnis als auch eine Orientierungshilfe für Ihre individuelle Kostenkalkulation.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den berechneten Ergebnissen des Umlagenrechners lediglich um Beispielrechnungen handelt, die Ihnen einen groben Eindruck vermitteln sollen. Für die Richtigkeit der Angaben im Umlagenrechner übernehmen wir keine Haftung.