FairEnergie warnt vor telefonischer Abfrage von persönlichen Daten

Aus aktuellem Anlass weist das Reutlinger Versorgungsunternehmen darauf hin, dass die FairEnergie keine persönlichen Daten, wie zum Beispiel Kontoinformationen telefonisch abfragt und auch keine Telefonwerbung für Strom- und Gasprodukte durchführt.

Bei der FairEnergie haben sich aufmerksame Kunden gemeldet, die von Personen angerufen wurden, welche vorgaben im Auftrag der FairEnergie zu handeln. Unter dem Vorwand der Zählerablesung oder Tarifüberprüfung wurden die Kunden um Angabe persönlicher Daten wie Zählernummern, Vertrags- und Bankdaten gebeten. Die Anrufer offerierten zudem Vertragsangebote für Strom- und Gasprodukte.

Mit diesen Anrufen haben weder die FairEnergie noch die Stadtwerke Reutlingen in irgendeiner Weise zu tun.

Falls ein unberechtigter Neuvertrag abgeschlossen wurde, kann dieser innerhalb von

14 Tagen widerrufen werden.

Das Reutlinger Versorgungsunternehmen weist auf die aktuelle Gesetzeslage hin, nach der Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen nicht erlaubt sind (§ 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung nimmt auch die Bundesnetzagentur entgegen. Auf der Internetseite www.bnetza.de kann ein Formular heruntergeladen werden und der Vorgang angezeigt werden. Unter der Telefonnummer 0291 9955 206 werden allgemeine Fragen zum Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur beantwortet.