Auswirkungen der Corona-Alarmstufe, ab 17.11.2021

Nachdem in Baden-Württemberg ab Mittwoch, dem 17.11.2021 die Corona-Alarmstufe gilt, ergibt sich für den Zutritt zum Verwaltungsgebäude der Stadtwerke, FairEnergie und FairNetz in der Reutlinger Hauffstraße folgende Regelung: neben dem Tragen einer FFP2-Maske ein Nachweis gemäß der 3G-Regel erforderlich. D.h., dass am Empfang ein Nachweis über eine vollständige Impfung, über eine Genesung oder ein negatives Testergebnis (Schnell- oder PCR-Test) vorzulegen ist.
Ergänzend muss ein Besucherformular für eine evtl. notwendige Kontaktnachverfolgung ausgefüllt werden.

Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.