Informationen nach § 9 EnSikuMaV

Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – kurz EnSikuMaV – will die Bundesregierung die Energieversorgung im kommenden Winter stärken. Die Verordnung gilt bis zum 15. April 2023 und soll Energieeinsparungen in öffentlichen und privaten Gebäuden durchsetzen. Wichtig für Sie: Für uns als Ihren Gasversorger regelt EnSikuMaV zusätzlich neue Informationspflichten zu Ihrem Gasverbrauch, den Energiekosten und Einsparpotenzialen.

Wir möchten Sie über die zukünftige Entwicklung der Energiekosten informieren – und so auf die kommenden Wintermonate vorbereiten. Zusätzlich geben wir Ihnen Tipps, wie Sie durch Anpassung Ihres Energieverbrauchs gezielt Einfluss nehmen und Geld sparen können.

Wichtige Hinweise zur Nutzung des Gas-Einsparrechners: Ihren Verbrauch finden Sie auf der letzten Turnusabrechnung. Ihren aktuellen Grund- und Arbeitspreis können Sie dem Preisanpassungsschreiben entnehmen. Alle Beträge sind als Brutto-Beträge anzugeben.

Beispielrechnung Gaspreisbremse

Hilfreiche Energiespartipps im Überblick

Energiespartipp 1

Zu Beginn der Heizperiode die Heizkörper entlüften. 

Energiespartipp 2

Prüfen, ob die Fenster gut abgedichtet sind. Bei Bedarf hilft neues Abdichtungsband oder Gummidichtungen an Fensterspalten und -fugen.

Energiespartipp 3

Nachts Rollläden und Vorhänge schließen – das kann bis zu 5 % Energie sparen. Und darauf achten, dass Vorhänge (oder Möbel) nicht die Heizkörper verdecken.

Weitere Energiespartipps

Wie Sie mit einfachen Mitteln Gas sparen können – von der Heizung bis zum Warmwasserverbrauch. Unser neue Erklärfilm zeigt wie’s geht.

Hier geht's zum Erklärfilm