Informationen zur Energiemarktsituation

Das Wichtigste im Überblick

Liebe Kundinnen und Kunden,

Die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiepreisbremsen ist für alle Energieversorger eine enorme Kraftanstrengung – auch für die FairEnergie. Klar ist: Die Entlastungen werden bei allen unseren Kundinnen und Kunden in voller Höhe ankommen.

Detallierte Informationen zu den Energiepreisbremsen wurden den entsprechenden Kunden bereits zugestelllt. Ein Schreiben mit der Berechnung der Preisbremsen wird zusammen mit der Turnusrechnung versendet. Ein kurzer Erklärfilm sowie eine Beispielrechnung finden Sie im nächsten Absatz.

Und trotz der Energiepreisbremsen gilt:

Energiesparen lohnt es sich auch weiterhin. Denn für jede Kilowattstunde Strom, Gas, oder Wärme, die zusätzlichen zu dem preislich gedeckelten Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs verbraucht wird, fällt der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also im Portemonnaie bemerkbar.

Tipps zum Energiesparen

Unser Erklärfilm zu den Energiepreisbremsen

Beispielrechnung Gaspreisbremse

Strom
Errechnen Sie Ihre persönliche Strompreisbremse.

Erdgas
Errechnen Sie Ihre individuelle Gaspreisbremse.

Wärme
Hier können Sie Ihre persönliche Wärmepreisbremse berechnen.

Sie haben Fragen?
Sie erreichen uns unter:
07121/582-3700
Mo – Fr: 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Sa: 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Warum habe ich kein Schreiben zu den Preisbremsen erhalten?

  • Für Kunden, deren Tarif bzw. deren vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unterhalb der Preisdeckelung (also für Strom unter 40 ct/kWh und für Gas unter 12 ct/kWh) liegen, gelten die Preisbremsen nicht und erhalten somit auch keinen Brief.
     
  • Kunden, bei denen der Entlastungsbetrag unter einem Euro liegt, haben ebenfalls kein Schreiben erhalten. Die Preisbremsen werden selbstverständlich trotzdem umgesetzt. Kunden erhalten in der nächsten Turnusrechnung die exakte Abrechnung der Preisbremsen. Der Abschlag wird jedoch nicht geändert.

Welche Änderungen wurden am 01. August für HT/NT-Tarife (Zähler) beschlossen?

Seit dem 1. August 2023 gilt mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh ein neuer Referenzpreis für Niedertarifzeiten tagesvariabler Tarife (HT/NT). Voraussetzung ist das Vorhandensein eines sogenannten HT-NT Tarifs (Zählers). Der Referenzpreis liegt in der Niedertarifzeit bei 28 ct/kWh brutto, in der Hochtarifzeit weiterhin bei 40 ct/kWh. Diese zusätzliche Entlastung wird Ihnen auf der nächsten Turnusabrechnung automatisch gutgeschrieben.

Wie sehen die Preisbremsen für Erdgas, Strom und Wärme aus?

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür sorgt die Bundesregierung mit staatlich finanzierten Energiepreisbremsen. Folgender Gesetzesentwurf wurde am 15. Dezember verabschiedet. 

Wie funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Gas- und Wärmepreisbremse auf einen Blick

Beispielrechnung Gaspreisbremse

Höhe der Preisbremse individuell berechnen mit unserem Gas-Einsparrechner

Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Vertragspreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.

Strompreisbremse auf einen Blick

Höhe der Preisbremse individuell berechnen mit unserem Strom-Einsparrechner

Ab wann und wie lange gelten die Energiepreisbremsen?
Die Energiepreisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt.

Link zur Bundesregierung

Muss ich aktiv werden, um die Entlastung/Energiepreisbremse zu erhalten?

Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wir setzen die Energiepreisbremse um und informieren Sie bis zum 1. März über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen persönlichen monatlichen Abschlag.

Wann werde ich über meinen neuen Abschlag informiert

Detallierte Informationen zu den Energiepreisbremsen wurden den entsprechenden Kunden bereits zugestellt oder erhalten diese in den kommenden Tagen.

Ich wohne zur Miete und habe keinen eigenen Vertrag mit einem Versorger. Wie erhalte ich die Entlastung?
Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gas- oder Wärmeversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter. In diesem Fall läuft die Entlastung deshalb über Ihren Vermieter: Denn Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weiterzugeben.

 

Wie wird der prognostizierte Jahresverbrauch errechnet?

Der prognostizierte Jahresverbrauch entspricht Ihrem temperaturbereinigten Vorjahresverbrauch unter Berücksichtigung der langjährigen Temperatur-Mittelwerte.

Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Wenn kein Referenzwert zur Ermittlung Ihres Vorjahresverbrauches bzw. der Verbrauchsprognose vorliegt, wird auf den durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch Ihrer Wohnung abgestellt. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Ich habe im vergangenen Jahr meinen Energieversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Wenn Sie den Energielieferanten gewechselt haben, wurde bei Abschluss des Vertrages inder Regel eine Prognose Ihres Verbrauches auf Basis Vorjahresverbrauches erstellt, um die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sollten in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Information für Kunden mit Fernwärme-Anschluss

Der Fernwärme-Abschlag für April 2023 beträgt 0,- Euro. Unter Anwendung der Preisbremse für Wärme, die ab März gilt und rückwirkend ebenfalls für die Monate Januar und Februar angewandt wird, entfällt die Abschlagszahlung für Fernwärme im Monat April und wird somit auf null gesetzt. Abschlagsänderungen für Strom und Gas sind in separaten Abschlagsplänen dargestellt und wurden/werden den betroffenen Kunden und Kundinnen per Post zugestellt.

Wo finde ich die Dezember-Soforthilfe auf meiner Turnusrechnung? 

Die Dezember-Soforthilfe finden Sie auf Ihrer Turnusrechnung unter dem Abschnitt "Ihre Lieferungen und Leistungen im Abrechnungszeitraum 2022". 

Muster-Rechnung mit Dezember-Soforthilfe

Wie wurde die Dezember-Soforthilfe berechnet? 

Die Soforthilfe entspricht nicht zwingend genau dem Abschlag, den Sie im Dezember 2022 bezahlen würden. Die Höhe der Soforthilfe wird auf Grundlage von Vorgaben durch den Gesetzgeber errechnet:

  • 1/12 des im September 2022 für Sie prognostizierten Jahres­verbrauchs für Gas (auf Grundlage der Daten, die uns vorliegen, z.B. auf Basis des Vorjahres­verbrauchs)
  • Multipliziert mit dem Brutto­verbrauchs­preis Ihres Vertrags (gültig zum 1. Dezember 2022)
  • Addiert mit 1/12 des Bruttogrund­preises Ihres Vertrags (gültig zum 1. Dezember 2022)

Die Höhe Ihrer Soforthilfe können Sie ganz einfach in unserem Gas-Einsparrechner mit Ihren individuellen Verbrauchswerten errechnen

Ist Energiesparen trotz der Energiepreisbremse wichtig?

Energiesparen lohnt es sich auch weiterhin. Denn für jede Kilowattstunde Strom, Gas, oder Wärme, die zusätzlichen zu dem preislich gedeckelten Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs verbraucht wird, fällt der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also im Portemonnaie bemerkbar.

Unser Erklärfilm zeigt Ihnen, wie Sie ganz einfach Energie einsparen können

Auf der CLEVERLÄND-Seite, der Landesregierung BW, finden Sie zahlreiche und einfache Tipps rund um das Energiesparen

weitere Energiespartipps finden Sie hier