Liebe Kundinnen und Kunden,
Die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiepreisbremsen ist für alle Energieversorger eine enorme Kraftanstrengung – auch für die FairEnergie. Klar ist: Die Entlastungen werden bei allen unseren Kundinnen und Kunden in voller Höhe ankommen.
Innerhalb eines sehr engen zeitlichen Rahmens müssen zahlreiche juristische Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden
sowie komplexe technische Herausforderungen von den IT-Dienstleistern gelöst werden. Zudem gelten unterschiedliche Regelungen für Strom und Gas.
Unser Anspruch als FairEnergie ist es, unseren Kundinnen und Kunden Verlässlichkeit und Rechtssicherheit zu bieten.
Detallierte Informationen zu den Energiepreisbremsen wurden den entsprechenden Kunden bereits zugestelllt. Ein Schreiben mit der Berechnung der Preisbremsen wird im Laufe des Sommers folgen. Ein kurzer Erklärfilm sowie eine Beispielrechnung finden Sie im nächsten Absatz.
Und trotz der Energiepreisbremsen gilt:
Energiesparen lohnt es sich auch weiterhin. Denn für jede Kilowattstunde Strom, Gas, oder Wärme, die zusätzlichen zu dem preislich gedeckelten Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs verbraucht wird, fällt der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also im Portemonnaie bemerkbar.
Seit dem 1. August 2023 gilt mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh ein neuer Referenzpreis für Niedertarifzeiten tagesvariabler Tarife (HT/NT). Voraussetzung ist das Vorhandensein eines sogenannten HT-NT Tarifs (Zählers). Der Referenzpreis liegt in der Niedertarifzeit bei 28 ct/kWh brutto, in der Hochtarifzeit weiterhin bei 40 ct/kWh. Diese zusätzliche Entlastung wird Ihnen auf der nächsten Turnusabrechnung automatisch gutgeschrieben.
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür sorgt die Bundesregierung mit staatlich finanzierten Energiepreisbremsen. Folgender Gesetzesentwurf wurde am 15. Dezember verabschiedet.
Wie funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Gas- und Wärmepreisbremse auf einen Blick
Beispielrechnung Gaspreisbremse
Höhe der Preisbremse individuell berechnen mit unserem Gas-Einsparrechner
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Vertragspreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.
Strompreisbremse auf einen Blick
Höhe der Preisbremse individuell berechnen mit unserem Strom-Einsparrechner
Ab wann und wie lange gelten die Energiepreisbremsen?
Die Energiepreisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wir setzen die Energiepreisbremse um und informieren Sie bis zum 1. März über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen persönlichen monatlichen Abschlag.
Wann werde ich über meinen neuen Abschlag informiert
Detallierte Informationen zu den Energiepreisbremsen wurden den entsprechenden Kunden bereits zugestellt oder erhalten diese in den kommenden Tagen.
Ich wohne zur Miete und habe keinen eigenen Vertrag mit einem Versorger. Wie erhalte ich die Entlastung?
Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gas- oder Wärmeversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter. In diesem Fall läuft die Entlastung deshalb über Ihren Vermieter: Denn Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weiterzugeben.
Der prognostizierte Jahresverbrauch entspricht Ihrem temperaturbereinigten Vorjahresverbrauch unter Berücksichtigung der langjährigen Temperatur-Mittelwerte.
Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Wenn kein Referenzwert zur Ermittlung Ihres Vorjahresverbrauches bzw. der Verbrauchsprognose vorliegt, wird auf den durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch Ihrer Wohnung abgestellt. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.
Ich habe im vergangenen Jahr meinen Energieversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Wenn Sie den Energielieferanten gewechselt haben, wurde bei Abschluss des Vertrages inder Regel eine Prognose Ihres Verbrauches auf Basis Vorjahresverbrauches erstellt, um die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sollten in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.
Der Fernwärme-Abschlag für April 2023 beträgt 0,- Euro. Unter Anwendung der Preisbremse für Wärme, die ab März gilt und rückwirkend ebenfalls für die Monate Januar und Februar angewandt wird, entfällt die Abschlagszahlung für Fernwärme im Monat April und wird somit auf null gesetzt. Abschlagsänderungen für Strom und Gas sind in separaten Abschlagsplänen dargestellt und wurden/werden den betroffenen Kunden und Kundinnen per Post zugestellt.
Die Dezember-Soforthilfe finden Sie auf Ihrer Turnusrechnung unter dem Abschnitt "Ihre Lieferungen und Leistungen im Abrechnungszeitraum 2022".
Muster-Rechnung mit Dezember-Soforthilfe
Wie wurde die Dezember-Soforthilfe berechnet?
Die Soforthilfe entspricht nicht zwingend genau dem Abschlag, den Sie im Dezember 2022 bezahlen würden. Die Höhe der Soforthilfe wird auf Grundlage von Vorgaben durch den Gesetzgeber errechnet:
Die Höhe Ihrer Soforthilfe können Sie ganz einfach in unserem Gas-Einsparrechner mit Ihren individuellen Verbrauchswerten errechnen
Energiesparen lohnt es sich auch weiterhin. Denn für jede Kilowattstunde Strom, Gas, oder Wärme, die zusätzlichen zu dem preislich gedeckelten Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs verbraucht wird, fällt der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also im Portemonnaie bemerkbar.
Unser Erklärfilm zeigt Ihnen, wie Sie ganz einfach Energie einsparen können